Pensionskasse
Die betriebliche Vorsorge mittels Pensionskasse erfreut sich wachsender
Beliebtheit. Lösungen für gesamte Belegschaften, besonders
wichtige MitarbeiterInnen(gruppen) oder angestellte Familienmitglieder
sind möglich.
Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter Beiträge
in eine Pensionskasse. Die Pensionskasse veranlagt und verwaltet
diese und zahlt die Pensionen aus. Eine eingegangene Verpflichtung
zur Beitragszahlung ist rechtsverbindlich und kann nur in bestimmten,
eng definierten Fällen widerrufen werden.
Die wichtigsten Vorteile einer Pensionskasse auf einen Blick
- Die Beiträge zur Pensionskasse sind Betriebsausgaben und
unterliegen keinen Lohnnebenkosten.
- Pensionskassenbeiträge sind jedenfalls billiger als individuelle
Lohn- oder Gehaltserhöhungen.
- Bei richtiger Konzeption steht Ihnen ein wirksames personalpolitisches
Werkzeug zur Verfügung.
- Durch die Möglichkeit, Mitarbeiter an der Finanzierung
zu beteiligen, wird Wertschätzung und Identifikation erzeugt.
- Bestehende Zusagen können auf Pensionskassen übertragen
werden.
- Die Veranlagungserträge der Pensionskasse sind KESt und
KöSt befreit.
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