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Pensionskasse

Die betriebliche Vorsorge mittels Pensionskasse erfreut sich wachsender Beliebtheit. Lösungen für gesamte Belegschaften, besonders wichtige MitarbeiterInnen(gruppen) oder angestellte Familienmitglieder sind möglich.

Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter Beiträge in eine Pensionskasse. Die Pensionskasse veranlagt und verwaltet diese und zahlt die Pensionen aus. Eine eingegangene Verpflichtung zur Beitragszahlung ist rechtsverbindlich und kann nur in bestimmten, eng definierten Fällen widerrufen werden.

Die wichtigsten Vorteile einer Pensionskasse auf einen Blick

  • Die Beiträge zur Pensionskasse sind Betriebsausgaben und unterliegen keinen Lohnnebenkosten.
  • Pensionskassenbeiträge sind jedenfalls billiger als individuelle Lohn- oder Gehaltserhöhungen.
  • Bei richtiger Konzeption steht Ihnen ein wirksames personalpolitisches Werkzeug zur Verfügung.
  • Durch die Möglichkeit, Mitarbeiter an der Finanzierung zu beteiligen, wird Wertschätzung und Identifikation erzeugt.
  • Bestehende Zusagen können auf Pensionskassen übertragen werden.
  • Die Veranlagungserträge der Pensionskasse sind KESt und KöSt befreit.

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