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Firmeninterner Adressatenkreis |
Möglichkeiten der
betrieblichen
Pensionsvorsorge |
für Ihre Mitarbeiter/-innen (z.B. Ehepartner) |
für Sie als Ärztin oder Arzt in der Funktion des Arbeitgebers |
Steuerfreie
Zukunftsicherung |
einfach und attraktiv
EUR 300,-- p.a. können pro Mitarbeiter/-in steuer- und lohnnebenkostenfrei
in eine Vorsorge investiert werden.
Die Auswahl der berechtigten Mitarbeiter/-innen, erfolgt
nach einfachen, aber objektiven Kriterien: z.B. Dauer der Zugehörigkeit
zur Ordination.
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Für die Ärztin, den Arzt in der Rolle des Arbeitgebers
nicht möglich. |
| Pensionskasse |
Bis zu 10 % des Bruttobezuges können pro
Mitarbeiter/-in eine Pensionskasse investiert werden.
Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben, frei von
Lohnnebenkosten und werden KESt- u. KöSt-befreit veranlagt.
Die Auswahl der berechtigten Mitarbeiter/-innen, erfolgt
auch hier nach einfachen, aber objektiven Kriterien. |
Seit 1.1.1997 ist die Einbeziehung des Arbeitgebers
in eine Pensionskasse möglich!
Voraussetzung: Mind. für einen Arbeitnehmer werden ebenfalls
Pensionskassenbeiträge einbezahlt.
Einschränkung: Keine Betriebsausgabe, aber Sonderausgabe. |
| Klassische Pensionszusage |
nicht möglich |
nicht möglich |