Pensionskassenmodelle
Eine Pensionskasse ist eine recht einfache und verwaltungsarme Vorsorgeform.
Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter/-innen Beiträge
an eine Pensionskasse. Diese verwaltet und veranlagt die Beiträge – ähnlich
einem Investmentfonds - und zahlt bei Erreichen des Pensionsalters eine
Alterspension an die begünstigten Personen aus.
Die Auswahl der berechtigten Mitarbeiter/-innen, erfolgt nach einfachen,
aber objektiven Kriterien: z.B. Dauer der Zugehörigkeit.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- Die Beiträge sind Betriebsausgaben und unterliegen keinen Lohnnebenkosten.
- Pensionskassenbeiträge
sind billiger als eine Bezugserhöhung.
- Die Veranlagung erfolgt
für den/die Mitarbeiter/-in brutto für
netto. Eine Versteuerung erfolgt erst bei Auszahlung einer Pension.
- Die Mitarbeiter/-innen können sich an der Finanzierung mit
eigenen Beiträgen beteiligen. Dafür gibt es auch eine
staatliche Förderung.
- Die Veranlagungserträge der Pensionskasse
sind von der KESt und der KöSt
befreit.
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