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Pensionskassenmodelle

Eine Pensionskasse ist eine recht einfache und verwaltungsarme Vorsorgeform.

Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter/-innen Beiträge an eine Pensionskasse. Diese verwaltet und veranlagt die Beiträge – ähnlich einem Investmentfonds - und zahlt bei Erreichen des Pensionsalters eine Alterspension an die begünstigten Personen aus.

Die Auswahl der berechtigten Mitarbeiter/-innen, erfolgt nach einfachen, aber objektiven Kriterien: z.B. Dauer der Zugehörigkeit.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Die Beiträge sind Betriebsausgaben und unterliegen keinen Lohnnebenkosten.
  • Pensionskassenbeiträge sind billiger als eine Bezugserhöhung.
  • Die Veranlagung erfolgt für den/die Mitarbeiter/-in brutto für netto. Eine Versteuerung erfolgt erst bei Auszahlung einer Pension.
  • Die Mitarbeiter/-innen können sich an der Finanzierung mit eigenen Beiträgen beteiligen. Dafür gibt es auch eine staatliche Förderung.
  • Die Veranlagungserträge der Pensionskasse sind von der KESt und der KöSt befreit.
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