VORSORGEKASSEN
benefit impuls


 

Nach längerer "Verschnaufpause" muss es endlich wieder sein – ein impuls- ihr impuls! Diesmal richtet sich die Information an Selbständige sowie an Freiberufler. Wenn Sie einer dieser Gruppen angehören, dann ist Eile geboten.

Ihr impuls

Mit 01.01.2008 wurden Vorsorgekassen (Anbieter für die Abfertigung Neu) für Selbständige und Freiberufler geöffnet.

Sie haben daher die Möglichkeit, betriebsausgabenwirksam eine Abfertigung - wie für Dienstnehmer üblich - aufzubauen.

Für Selbstständige, die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind, ist der Beitritt zu einer Vorsorgekasse verpflichtend.

Freiberufler, die nach dem FSVG, GSVG oder BSVG pensionsversichert sind, können der Selbständigenvorsorge freiwillig beitreten; ebenso Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker.

Das Inkasso der Beiträge erfolgt (fast ausnahmslos) über die Sozialversicherungsträger. Diese schreiben die Beträge vor und überweisen sie an die Vorsorgekasse. Die Wahl der Kasse obliegt Ihnen. Haben Sie als Selbständiger allerdings bereits eine Kasse für Ihre Mitarbeiter gewählt, so sind Sie selbst ebenfalls an diese gebunden.

Auch wenn viele bis dato ihre Wahl noch nicht getroffen haben – es spricht vieles für den Beitritt zu einer Vorsorgekasse:

Ihre Vorteile:

Vorsorgebeiträge sind Betriebsausgabe

Veranlagung frei von Kapitalertragsteuer

Kapitalgarantie auf die einbezahlten Beiträge

Wahlfreiheit zwischen einmaliger Kapitalauszahlung oder

Konsumation in Form einer lebenslangen Pension

Kapitalauszahlung mit nur 6 % Steuerlast

Lebenslange Alterspension sogar steuerfrei

Vererbbarkeit der Ansprüche

Vorsorgekassen gibt es aber bereits seit 2003. Daher haben wir im Februar dieses Jahres alle Anbieter zur Teilnahme an einer "Ausschreibung" eingeladen.

Die Anbieter wurden sehr detailliert befragt. Aus der Bewertung ist die VBV-Vorsorgekasse als bester Anbieter hervorgegangen.

Selbständige hätten die Wahl der Vorsorgekasse eigentlich bereits bis 30.6. dieses Jahres treffen müssen. Die Zwangszuteilung startet aber erst mit Oktober. Angeblich hat erst die Hälfte aller Selbständigen ihre Wahl getroffen. Freiberufler haben noch etwas mehr Zeit. Die Wahl ist bis Ende des Jahres zu treffen. Nachdem ein Aufschieben aber selten wirklich etwas bringt, ist auch für Freiberufler jetzt ein guter Zeitpunkt.

Eines gilt jedenfalls - es geht um Ihr Geld. Die Wahl des richtigen Anbieters ist daher entscheidend.
 

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Hier finden Sie – je nach Berufsgruppe – den "richtigen" Beitrittsvertrag.

Musterberechnungen liefern Ihnen eine Abschätzung der Vorteilhaftigkeit.

Beitrittsvertrag FreiberuflerBeitrittsvertrag Freiberufler

Betrittsvertrag MA und SelbstständigenvorsorgeBetrittsvertrag MA und Selbstständigenvorsorge

Beitrittsvertrag RechtsanwälteBeitrittsvertrag Rechtsanwälte

BerechnungsbeispieleBerechnungsbeispiele

 

 
Last but not least haben wir die häufigsten Fragen aus der Sicht der Freiberufler zusammengefasst. Für Selbständige gelten diese Ausführungen gleichermaßen. Nachdem es bei Freiberuflern aber noch mehr zu entscheiden gibt sind die FAQ’s aus der Sicht von Freiberuflern abgefasst.
 


Beitrittsvertrag FreiberuflerFAQ's Freiberufler

 

 
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Schwaiger Eurorisk  
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Rechtliche Hinweise

Seit dem 20.8.2003 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) in Kraft. Gemäß §107 ist das Versenden von Werbe-E-Mails an Firmen und Unternehmer gestattet. Vorraussetzung ist, dass der Empfänger der Nachricht die Möglichkeit hat, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Sie können das Gesetz jederzeit unter http://www.rtr.at/ einsehen.