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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Präambel (allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit)
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind integraler Bestandteil eines jeden Beratungsabkommens
zwischen dem Kunden (im Folgenden„Auftraggeber“ genannt) und der benefit consolting gmbh
(im Folgenden „benefit“ genannt).
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden
sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bedingungen nicht.
- Die benefit ist berechtigt, den Beratungsauftrag selbst zu
erfüllen oder ihn durch sachverständige Mitarbeiter oder
gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder
teilweise durchführen zu lassen.
(1) Geltungsbereich der AGB
- Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung an
benefit, jedenfalls aber mit tatsächlichem Beginn der
Zusammenarbeit finden diese Bedingungen auf das Beratungsverhältnis
Anwendung und erklärt sich der Auftraggeber
vollinhaltlich damit einverstanden. Einkaufsbedingungen
und/oder Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn
der Auftraggeber in seinen Schriftstücken auf diese verweist
oder deren Anwendung ausbedingt.
- Alle Beratungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen
sind im Zweifel nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von
benefit schriftlich bestätigt werden, und verpflichten diese
nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung
angegebenen Umfang.
(2) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber sorgt für organisatorische Rahmenbedingungen,
die bei Erfüllung des Beratungsauftrages
ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Auftraggeber benennt einen kompetenten
Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der
Auftragsdurchführung auftretenden Fragen und zu
treffenden Entscheidungen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass benefit auch ohne
dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und
Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen
Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen
Vorgängen und Umständen informiert wird, die für die
Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind.
Sofern dies erforderlich ist, sorgt der Auftraggeber dafür,
dass benefit mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet
wird, um notwendige Informationen einzuholen.
- Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und
benefit bedingt, dass benefit über vorher durchgeführte
und/oder laufende Beratungen – auf relevanten
Fachgebieten - umfassend informiert wird.
- Der Auftraggeber wird Informationen und Daten, die seine
Betriebssphäre betreffen und die erkennbar von benefit im
Rahmen der Auftragsdurchführung oder der Ergebnisse
verarbeitet oder zugrunde gelegt werden, unverzüglich auf
ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Der
Auftraggeber wird benefit umgehend auf Unrichtigkeiten
oder Lücken schriftlich hinweisen, insbesondere damit keine
zusätzlichen Kosten durch eventuelle Doppelarbeit
entstehen.
(3) Gegenstand des Vertrages
- Vertragsgegenstand sind die vereinbarten, im Vertrag
bezeichneten Leistungen und nicht ein bestimmter
wirtschaftlicher Erfolg.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen
der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- benefit wird Änderungsverlangen des Auftraggebers hinsichtlich
des Vertragsgegenstands Rechnung tragen,
sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten,
insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung zumutbar ist.
(4) Durchführung des Auftrages
- benefit wird die vereinbarten Fristen und Termine zur
Erbringung der Leistungen einhalten, vorausgesetzt, der
Umfang des Auftrags ändert sich nicht, und der Auftraggeber
stellt innerhalb der vereinbarten Zeit die benötigten
Informationen zur Verfügung. benefit verpflichtet sich, den
Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn der
vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann.
- benefit nimmt eine Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit
der ihr überlassenen Informationen und Daten
nur vor, wenn dies Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.
- Ändern sich die Rechtslage bzw. die zugrunde gelegten
Tatsachen nach der Erbringung der Leistung, so ist
benefit nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
(5) Verschwiegenheitspflicht
- benefit wird über alle als vertraolich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
Personaldaten des Auftraggebers, die im Zusammenhang
mit der Durchführung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen
bewahren. benefit ist befugt, im Rahmen der
Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen
Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
zu verarbeiten.
- Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung
des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine
gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
- Bedient sich benefit Sachverständiger oder Subunternehmer,
so haftet sie gegenüber dem Auftraggeber für die
Einhaltung der Verschwiegenheitspflichten und der Datenschutzbestimmungen.
(6) Urheberrechte
- Die erstellten Beraterleistungen sind geistiges
Eigentum der benefit. Der Auftraggeber erwirbt nach
Bezahlung des Honorars das Nutzungsrecht derselben
ausschließlich für eigene Zwecke.
- Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch benefit. Dies gilt nicht,
soweit die Weitergabe im Rahmen der Zweckbestimmung
insbesondere an Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
oder Rechtsanwälte des Auftraggebers, die
Finanzbehörde oder sonstige Behörden erfolgt.
(7) Mängelbeseitigung und Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat bei sonstigem Ausschluss jeder
Gewährleistung allfällige Mängel innerhalb von fünf Tagen
nach Leistung durch benefit schriftlich mittels Einschreiben
zu rügen und die Rüge zu begründen.
- Der Auftraggeber hat benefit Gelegenheit zu geben, die
Mängel zu beseitigen. Eine Minderung der Vergütung bzw.
der Rücktritt vom Vertrag kommen nur in Betracht, wenn die
erbrachten Leistungen wegen Fehlschlagens der Nachbesserung
für den Auftraggeber ohne Interesse sind. Darüber
hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehaltlich
Ziffer 8 unberührt.
- Offensichtliche Unrichtigkeiten, z.B. Schreibfehler und sonstige
formale Mängel, können jederzeit von benefit auch
Dritten gegenüber berichtigt werden.
(8) Haftung
- benefit und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung
der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der
Berufsausübung. benefit haftet im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf das Dreifache des
für die jeweilige Leistung vereinbarten Honorars für den
Schadenfall begrenzt.
- Der Schadenersatzanspruch gegen benefit kann nur
innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die
Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt
haben, gerichtlich geltend gemacht werden.
- Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte haftet
benefit nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
(9) Vergütung
- Das Honorar von benefit basiert auf der zugrunde liegenden
Vereinbarung. Die Leistungen können monatlich von benefit
abgerechnet werden.
- Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtscholdner.
- Sachaufwände wie km-Geld, Fahrtkosten,
Nächtigungskosten und Tagesdiäten werden entsprechend
den steuerlich anrechenbaren Sätzen 1:1 auf den
Auftraggeber weiterverrechnet.
Alle Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer.
- benefit kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen. Sie kann die Erbringung ihrer
Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig
machen.
- benefit verpflichtet sich zur Einhaltung des vereinbarten
Honorars bzw. des Honorarrahmens. Besondere Umstände,
z.B. Erweiterung der Auftragsdurchführung, verspätete
Informationslieferung seitens des Auftraggebers oder Dritter
sowie Faktoren, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von
benefit liegen, können zu einer höheren Honorarforderung
führen. benefit wird den Auftraggeber nach Kenntnisnahme
dieser Umstände hierüber unverzüglich informieren.
- Alle Forderungen von benefit sind 10 Tage nach Rechnungsstellung
und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug
berechnet benefit Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a..
(10) Beendigung des Vertrages
- Der Vertrag endet durch Erbringung der Leistungen oder
durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
- Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von
jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs
Monaten zum Schluss eines jeden Kalenderjahres gekündigt
werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
unberührt. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich
unter Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen
nach Kenntnisnahme dieser Gründe zu erklären.
- Wird der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung gekündigt,
so erhält benefit einen dem Umfang ihrer bis zur
Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden
Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag jedoch aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, außerordentlich
gekündigt, so hat benefit Anspruch auf die gesamte
Vergütung. Im zoletzt genannten Fall dokumentiert
benefit das bis dahin erreichte Arbeitsergebnis.
(11) Lieferung von Datenträgern
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an benefit gelieferte
Datenmaterial vorher nach dem neuesten Stand der Technik
auf Computerviren zu überprüfen. benefit wird in gleicher
Weise mit von ihr ausgelieferten Datenträgern verfahren.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Die Kommunikation zwischen benefit und dem Auftraggeber
kann grundsätzlich auch via E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber
nimmt zur Kenntnis, dass auch vertraoliche Dateien,
Daten und Mitteilungen unverschlüsselt durch E-Mail übermittelt
werden können. Sollte der Auftraggeber eine Verschlüsselung
entsprechend den Bestimmungen des Signaturgesetzes
oder auf andere Art und Weise (z.B. eine spezielle
Codierung) wünschen, so hat er dies benefit rechtzeitig
mitzuteilen und die dafür anfallenden Kosten zu ersetzen.
(12) Gerichtsstand
- Für alle Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches
Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist
Wien.
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