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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Präambel (allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit)

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil eines jeden Beratungsabkommens zwischen dem Kunden (im Folgenden„Auftraggeber“ genannt) und der benefit consolting gmbh (im Folgenden „benefit“ genannt).
  2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen nicht.
  3. Die benefit ist berechtigt, den Beratungsauftrag selbst zu erfüllen oder ihn durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.

(1) Geltungsbereich der AGB

  1. Mit schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung an benefit, jedenfalls aber mit tatsächlichem Beginn der Zusammenarbeit finden diese Bedingungen auf das Beratungsverhältnis Anwendung und erklärt sich der Auftraggeber vollinhaltlich damit einverstanden. Einkaufsbedingungen und/oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Auftraggeber in seinen Schriftstücken auf diese verweist oder deren Anwendung ausbedingt.
  2. Alle Beratungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind im Zweifel nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von benefit schriftlich bestätigt werden, und verpflichten diese nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.

(2) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt für organisatorische Rahmenbedingungen, die bei Erfüllung des Beratungsauftrages ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  2. Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung auftretenden Fragen und zu treffenden Entscheidungen.
  3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass benefit auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen informiert wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Sofern dies erforderlich ist, sorgt der Auftraggeber dafür, dass benefit mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet wird, um notwendige Informationen einzuholen.
  4. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und benefit bedingt, dass benefit über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auf relevanten Fachgebieten - umfassend informiert wird.
  5. Der Auftraggeber wird Informationen und Daten, die seine Betriebssphäre betreffen und die erkennbar von benefit im Rahmen der Auftragsdurchführung oder der Ergebnisse verarbeitet oder zugrunde gelegt werden, unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Der Auftraggeber wird benefit umgehend auf Unrichtigkeiten oder Lücken schriftlich hinweisen, insbesondere damit keine zusätzlichen Kosten durch eventuelle Doppelarbeit entstehen.

(3) Gegenstand des Vertrages

  1. Vertragsgegenstand sind die vereinbarten, im Vertrag bezeichneten Leistungen und nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. benefit wird Änderungsverlangen des Auftraggebers hinsichtlich des Vertragsgegenstands Rechnung tragen, sofern dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung zumutbar ist.

(4) Durchführung des Auftrages

  1. benefit wird die vereinbarten Fristen und Termine zur Erbringung der Leistungen einhalten, vorausgesetzt, der Umfang des Auftrags ändert sich nicht, und der Auftraggeber stellt innerhalb der vereinbarten Zeit die benötigten Informationen zur Verfügung. benefit verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann.
  2. benefit nimmt eine Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr überlassenen Informationen und Daten nur vor, wenn dies Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.
  3. Ändern sich die Rechtslage bzw. die zugrunde gelegten Tatsachen nach der Erbringung der Leistung, so ist benefit nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

(5) Verschwiegenheitspflicht

  1. benefit wird über alle als vertraolich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Personaldaten des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags bekannt werden, Stillschweigen bewahren. benefit ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
  2. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
  3. Bedient sich benefit Sachverständiger oder Subunternehmer, so haftet sie gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Verschwiegenheitspflichten und der Datenschutzbestimmungen.

(6) Urheberrechte

  1. Die erstellten Beraterleistungen sind geistiges Eigentum der benefit. Der Auftraggeber erwirbt nach Bezahlung des Honorars das Nutzungsrecht derselben ausschließlich für eigene Zwecke.
  2. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch benefit. Dies gilt nicht, soweit die Weitergabe im Rahmen der Zweckbestimmung insbesondere an Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte des Auftraggebers, die Finanzbehörde oder sonstige Behörden erfolgt.

(7) Mängelbeseitigung und Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat bei sonstigem Ausschluss jeder Gewährleistung allfällige Mängel innerhalb von fünf Tagen nach Leistung durch benefit schriftlich mittels Einschreiben zu rügen und die Rüge zu begründen.
  2. Der Auftraggeber hat benefit Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen. Eine Minderung der Vergütung bzw. der Rücktritt vom Vertrag kommen nur in Betracht, wenn die erbrachten Leistungen wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für den Auftraggeber ohne Interesse sind. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehaltlich Ziffer 8 unberührt.
  3. Offensichtliche Unrichtigkeiten, z.B. Schreibfehler und sonstige formale Mängel, können jederzeit von benefit auch Dritten gegenüber berichtigt werden.

(8) Haftung

  1. benefit und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. benefit haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf das Dreifache des für die jeweilige Leistung vereinbarten Honorars für den Schadenfall begrenzt.
  2. Der Schadenersatzanspruch gegen benefit kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.
  3. Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte haftet benefit nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

(9) Vergütung

  1. Das Honorar von benefit basiert auf der zugrunde liegenden Vereinbarung. Die Leistungen können monatlich von benefit abgerechnet werden.
  2. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtscholdner.
  3. Sachaufwände wie km-Geld, Fahrtkosten, Nächtigungskosten und Tagesdiäten werden entsprechend den steuerlich anrechenbaren Sätzen 1:1 auf den Auftraggeber weiterverrechnet. Alle Honorare und Kosten verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  4. benefit kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen. Sie kann die Erbringung ihrer Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen.
  5. benefit verpflichtet sich zur Einhaltung des vereinbarten Honorars bzw. des Honorarrahmens. Besondere Umstände, z.B. Erweiterung der Auftragsdurchführung, verspätete Informationslieferung seitens des Auftraggebers oder Dritter sowie Faktoren, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von benefit liegen, können zu einer höheren Honorarforderung führen. benefit wird den Auftraggeber nach Kenntnisnahme dieser Umstände hierüber unverzüglich informieren.
  6. Alle Forderungen von benefit sind 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnet benefit Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a..

(10) Beendigung des Vertrages

  1. Der Vertrag endet durch Erbringung der Leistungen oder durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
  2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Schluss eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme dieser Gründe zu erklären.
  4. Wird der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung gekündigt, so erhält benefit einen dem Umfang ihrer bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit entsprechenden Anteil der Vergütung. Wird der Auftrag jedoch aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, außerordentlich gekündigt, so hat benefit Anspruch auf die gesamte Vergütung. Im zoletzt genannten Fall dokumentiert benefit das bis dahin erreichte Arbeitsergebnis.

(11) Lieferung von Datenträgern

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an benefit gelieferte Datenmaterial vorher nach dem neuesten Stand der Technik auf Computerviren zu überprüfen. benefit wird in gleicher Weise mit von ihr ausgelieferten Datenträgern verfahren. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  2. Die Kommunikation zwischen benefit und dem Auftraggeber kann grundsätzlich auch via E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass auch vertraoliche Dateien, Daten und Mitteilungen unverschlüsselt durch E-Mail übermittelt werden können. Sollte der Auftraggeber eine Verschlüsselung entsprechend den Bestimmungen des Signaturgesetzes oder auf andere Art und Weise (z.B. eine spezielle Codierung) wünschen, so hat er dies benefit rechtzeitig mitzuteilen und die dafür anfallenden Kosten zu ersetzen.

(12) Gerichtsstand

  1. Für alle Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Wien.

 

   Rechtliche Hinweise

© 2004 - 2007 benefit consolting gmbh
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