Partner der Wiener Ärztekammer
Krankheit, Unfall oder äußerlichen Einwirkungen (Feuer, Vandalismus etc.) kann Sie zur Schließung Ihrer Praxis zwingen. Während Ihre Ordination geschlossen bleibt, müssen Sie trotzdem für die fortlaufenden Kosten aufkommen. Die Zahlung von Miete, Lohnkosten und einem etwaigen Kredit kann Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Die speziell für Ärzte entwickelte Praxisausfallversicherung, schützt Sie vor den finanziellen Auswirkungen eines Praxisausfalls.
Auch angestellte Ärzte und Ärztinnen profitieren von dieser Versicherung. Können Sie Ihrer Arzttätigkeit nicht nachkommen, erstattet die Versicherung Ihnen die Kosten für entgangene Sonderzahlungen, Überstunden, Nachtdienste etc.
Warum für den niedergelassenen Arzt?
Die Praxisausfallversicherung für Ärzte bietet Ihnen einen lückenlosen Schutz. Sie kommt für die Kosten der Betriebsunterbrechung auf, die durch Krankheit, Unfall, äußere Einwirkungen & Quarantäne entstehen.
Warum für den niedergelassenen Arzt?
Als Alternative zur Praxisschließung im Falle eines Ausfalles, können Sie auch einen Vertretungsarzt einstellen. Wieder Kosten, für die Sie aufkommen müssen. Schließen Sie eine Praxisausfallversicherung ab, bezahlt diese die Kosten Ihrer Vertretung.
Warum für den niedergelassenen Arzt?
Wenn Sie Ihre Ordination schließen müssen, ist das ausbleibende Einkommen nicht das einzige Problem. Kosten für Miete, Personal, etwaige Kredite & Co bleiben aufrecht. Die spezielle Praxisausfallversicherung für Ärzte begleicht diese Kosten während der Praxisschließung.
Warum für den angestellten Arzt?
Als angestellter Arzt erhalten Sie neben Ihrem Fixgehalt noch Sonderzahlungen (Sonderklassengebühren, Nacht- und Wochenenddienste, etc.). Können Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen, haben Sie keinen Anspruch auf diese Sonderzahlungen. Dank der speziellen Ausfallversicherung gehen Ihnen diese Einnahmen nicht verloren.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von folgenden Faktoren ab:
Bestehen Vorerkrankungen ist das Risiko, dass Sie Ihre Ordination krankheitsbedingt für einen längeren Zeitraum schließen müssen, höher, als bei einem Arzt ohne Vorerkrankungen. Leiden Sie unter schwerwiegenden Vorerkrankungen, kann die Versicherung entscheiden diese nicht mitversichern.
Konkret bedeutet das: Können Sie Ihre Ordination aufgrund der bestehenden Krankheit nicht betreiben, wird die Versicherung nicht zahlen.
Sie sollten beim Abschluss der Praxisausfallversicherung für Ärzte eine Versicherungssumme wählen, die im Schadensfall für die laufenden Kosten von einem Jahr aufkommen kann.
Die Höhe der Zahlung bezieht sich auf die bisherigen Einnahmen Ihrer Ordination. Wie viel Ärzte und Ärztinnen im konkreten Fall erhalten, errechnet sich aus den Jahresumsätzen der vergangenen Jahren.