Partner der Wiener Ärztekammer
Viele Ärzte hegen den Wunsch eine eigene Praxis zu eröffnen. Der Weg in die Selbständigkeit ist geprägt von finanzieller Verantwortung und unternehmerischen Geschick. Denn die Neugründung oder Übernahme einer Praxis ist ein Vorhaben, das hohe Kosten verursacht. Eine Investition, die in vielen Fällen im Millionenbereich liegt. Nur selten können Ärzte und Ärztinnen eine Praxiseröffnung aus eigenen Mitteln finanzieren.
Eine spezielle Praxisfinanzierung für Ärzte unterstützt Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit. Sie gewährt Ihnen eine lückenlose Finanzierung all Ihrer Praxiskosten. Ihr Erspartes bleibt dabei unberührt.
In den ersten Monaten Ihrer Neugründung werden Sie mit Ihren Einnahmen Ihre Ausgaben nicht bewältigen können. Die Praxisfinanzierung für Ärzte finanziert jene Kosten, die mit dem Betrieb Ihrer Praxis einhergehen (Personal, Miete uvm.)
Im Gegensatz zu Ihrer privaten Immobilienfinanzierung ist es bei der Praxisfinanzierung für Ärzte nicht notwendig, eigenes Geld in die Finanzierung einzubringen. Die Kosten Ihrer Ordinationsgründung werden zu 100% fremdfinanziert.
Bei der Praxisfinanzierung für Ärzte gibt es keine maximale Finanzierungssumme. Die Finanzierungssumme kann je nach Fachrichtung und Bedarf frei gewählt werden.
Zinskosten zählen zu den Betriebsausgaben. Wenn Sie Ihre Praxis fremdfinanzieren, können Sie die Zinsen für den Kredit steuerlich absetzen.
Als Arzt haben Sie in der Regel ein überdurchschnittliches Einkommen. Daher wird die Bank Ihre Kreditwürdigkeit als gut einstufen. Nichtsdestotrotz kann auch Ihr Einkommen Schwankungen unterliegen. Daher sichert sich die Bank zusätzlich ab, in dem Sie Sicherheiten von Ihnen verlangt. Folgende Sicherheiten werden akzeptiert:
Nein, im Gegensatz zur Immobilienfinanzierung für Privatzwecke müssen Sie bei der Praxisfinanzierung für Ärzte keine Eigenmittel einbringen. Sie können die Neugründung 100% fremdfinanzieren lassen.
Wenn Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre Ordination für längere Zeit schließen müssen, ersetzt Ihnen die Praxisfinanzierung für Ärzte nicht Ihren Einkommensausfall.
In solchen Fällen empfiehlt sich der Abschluss einer Praxisausfallversicherung. Sie ersetzt Ihnen Kosten, die mit einer krankheitsbedingten Praxisschließung einhergehen.
Ja, Ihre Finanzierung wird nur genehmigt, wenn Sie über einen aussagekräftigen Business-Plan verfügen.
Dieser enthält unter anderem:
Die Finanzierungssumme hängt von Ihrem Finanzierungsbedarf ab. Die Ordination und ihr Inventar muss auf Ihre medizinische Fachrichtung ausgerichtet sein. Als niedergelassener Zahnarzt benötigen Sie speziellere Geräte als ein Allgemeinmediziner.
Solche Anschaffungen wirken sich auf die benötigte Finanzierungssumme aus. Bei spezialisierten Fachärzten wird in der Regel ein Finanzierungsbedarf von 1-3 Millionen Euro bestehen.