Partner der Wiener Ärztekammer
Als Arzt sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt. Bei Ihrem Patienten treten nach Behandlung Komplikationen oder Beschwerden auf. Patienten oder die Krankenkasse kommen ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach.
In solchen Fällen führt häufig kein Weg an einer gerichtlichen Klärung vorbei. Ein solcher Rechtsstreit kann beträchtliche Kosten verursachen.
Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte übernimmt die Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten.
Warum für den niedergelassenen Arzt
Als niedergelassener Arzt sind Sie in Ihrem Berufsalltag mit mehreren Rechtsverhältnissen konfrontiert. Um sich vor Konflikten mit Mitarbeitern, Krankenkassen, Patienten, Vermietern & Co abzusichern, ist ein umfassender Rechtsschutz von Vorteil. Zusätzlich ist das Handeln Ihrer Mitarbeiter innerhalb der Praxis versichert.
Warum für den angestellten Arzt
Als angestellter Arzt sind Sie nicht vor einem Strafrechtsverfahren gefeit. Als Angeklagter zahlen Sie in jedem Fall die Verfahrenskosten. Die Durchsetzung von eigenen Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber (Gehaltsstreitigkeiten, Sonderklassegelder) ist ebenfalls ein Thema.
Warum für den angestellten Arzt
Die Ärzte Rechtsschutzversicherung schützt Ärzte und Ärztinnen bei Rechtsstreitigkeiten, die im Zuge ihrer freiberuflichen Ausübung als Vertretungsarzt, Notarzt, Gutachter etc. entstehen.
Warum für Ärzte in Ausbildung / Studenten
Schon während der Ausbildung bzw. des Studiums haben angehende Ärzte und Ärztinnen Patientenkontakt. Auch dabei gibt es Situationen, in denen sie für Fehler in die persönliche Haftung genommen werden können und eine entsprechende Rechtsvertretung benötigen.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich danach, ob Sie als Arzt eine angestellte oder niedergelassene Tätigkeit ausüben.
Zusätzlich können verschiedene Bausteine hinzugenommen oder ausgeschlossen werden.
Je nach Umfang der Ärzterechtsschutzversicherung können Sie mit einem Beitrag zwischen 200 € – 1000 € pro Jahr rechnen. Im Verhältnis zu den Prozesskosten (5-stelliger Streitwert und höher) wird der Wert einer Ärzterechtsschutzversicherung umso deutlicher.
Für Ärzte und Ärztinnen in Ausbildung gibt es einen Prämiennachlass.
Bei einer Ärzterechtsschutzversicherung sind Wartefristen üblich. Somit erhalten Sie nur Versicherungsschutz, wenn sich der Streitfall nach Abschluss der Versicherung ereignet hat. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung erst dann ab, wenn Sie das Gefühl haben, es bahnt sich ein Rechtsstreit an, ist es meist zu spät.
Ja, denn Ärztehaftpflicht und Ärzterechtsschutzversicherung ergänzen sich.
Die Ärztehaftpflicht übernimmt Schadenersatzforderungen. Die Ärzterechtsschutz übernimmt hingegen die Verfahrenskosten und kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung eigener Ansprüche (z.B.: wenn ein Vertrag nicht eingehalten wird).
Bei angestellten Ärzten:
Bei niedergelassenen Ärzten