Gemeinschaftspraxis gründen: Leitfaden zu Versicherungen & Finanzierungen

von | 24. Aug 2023 | Allgemein, Finanzierungstipps für Ärzte, Versicherungstipps für Ärzte

Sie haben den Entschluss gefasst, mit Ihren Kollegen eine Gemeinschaftspraxis zu gründen? Die Gründung einer Gruppenpraxis bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Möglichkeit, Ressourcen zu teilen, eine breitere Palette von medizinischen Dienstleistungen anzubieten und sich gegenseitig zu unterstützen.

Damit Sie mit Ihrer Gemeinschaftpraxis erfolgreich werden, gibt es jedoch einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Finanzierungen müssen organisiert, Versicherungen abgeschlossen und Haftungsfragen geklärt werden. Dieser Ratgeber soll Ihnen eine umfassende Orientierung bieten, damit Sie für die Gründung Ihrer Gemeinschaftspraxis bestens vorbereit sind.

Gemeinschaftspraxis gründen: Denken Sie an diese Versicherungen

Wenn Sie gemeinsam mit Ihren Kollegen eine Gemeinschaftspraxis gründen möchten, sollten Sie einer Sache Priorität schenken: Der angemessenen Absicherung. Entsprechende Versicherungen spielen dabei eine zentrale Rolle, um potenzielle Risiken abzudecken und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Versicherungen vor, die Sie bei der Gründung Ihrer Gemeinschaftspraxis berücksichtigen sollten.

Haftpflichtversicherung für Gemeinschaftspraxen

Welche Leistungen bietet eine Haftpflichtversicherung für Gruppenpraxen

Da in einer Gruppenpraxis mehrere Ärzte und Ärztinnen zusammenarbeiten, ist eine Haftpflichtversicherung essenziell, um das Risiko von Haftungsfragen zu regeln.

Eine Haftpflichtversicherung für Ihre Gemeinschaftspraxis bietet einen wichtigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die durch Fehler oder Fahrlässigkeit bei der medizinischen Versorgung entstehen können. Diese Versicherung umfasst unter anderem:

  • Deckung von Behandlungsfehlern: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, die aufgrund von Behandlungsfehlern oder medizinischen Fehlern entstehen können.
  • Abdeckung von Personenschäden: Wenn es zu Verletzungen oder Körperverletzungen von Patienten während der Behandlung kommt und Schadensersatzansprüche entstehen, deckt die Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten ab.
  • Schutz bei Sachschäden: Die Versicherung übernimmt auch Kosten für Sachschäden, die während der medizinischen Behandlung entstehen können.
  • Deckung von Vermögensschäden: Falls durch ärztliche Behandlungsfehler finanzielle Verluste für Patienten oder Dritte entstehen, werden diese durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Prüfung von Ansprüchen: Die Haftpflichtversicherung prüft die eingegangenen Schadensersatzansprüche und übernimmt die Kommunikation mit den Geschädigten. Sie bewertet die Ansprüche und entscheidet über die angemessene Entschädigung.
  • Passive Rechtsschutzversicherung: Die Haftpflichtversicherung dient auch als passive Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass sie die Kosten für die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche übernimmt.

Folgende Aspekte sollten Sie bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung  für Ihre Gemeinschaftspraxis berücksichtigen:

  • Versicherungsumfang: Die Haftpflichtversicherung sollte alle relevanten Risiken abdecken, die für eine Gruppenpraxis relevant sind. Neben Behandlungsfehlern sollten auch Schäden durch fehlerhafte medizinische Geräte oder Verletzungen von Datenschutzbestimmungen berücksichtigt werden.
  • Deckungssumme: Wählen Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme, um im Fall eines Schadensfalls eine angemessene finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Die Deckungssumme sollte entsprechend der Größe Ihrer Gemeinschaftspraxis und der Anzahl der Ärzte und Mitarbeiter angemessen sein.
  • Gesellschaftsform beachten: Bei der Gründung einer Gruppenpraxis ist es wichtig zu beachten, dass die Behandlungsverträge mit den Patienten immer direkt mit der Gesellschaft abgeschlossen werden und nicht mit dem behandelnden Arzt selbst. Daher muss die Gesellschaft (Gemeinschaftspraxis in Form einer OG oder GmbH) eine dementsprechende Haftpflichtversicherung für die Gruppenpraxis vorweisen können. In der Haftpflichtversicherung müssen alle Gesellschafter namentlich angeführt sein, um sicherzustellen, dass sie alle von der Versicherung abgedeckt sind.
  • Persönliche Absicherung:Gesellschafter, die freiberufliche medizinische Leistungen außerhalb der Gemeinschaftspraxis erbringen, sollten zusätzlich eine persönliche Ärzte Haftpflichtversicherung abschließen.

 

Beispiel aus der Praxis: Haftpflichtversicherung für Dr. A und Dr. B.

Dr. A ist in der Gruppenpraxis für Allgemeinmediziner "Gutversorgt" tätig. Er ist nur in dieser Praxis tätig. Bei etwaigen Fehlern greift daher die Haftpflichtversicherung der Gemeinschaftspraxis. Diese Versicherung deckt die Haftungsrisiken ab, die durch mögliche Behandlungsfehler oder Schäden bei der medizinischen Versorgung innerhalb der Gemeinschaftspraxis entstehen könnten.

Dr. B arbeitet ebenfalls in dieser Gruppenpraxis und betreibt zusätzlich seine eigene Wahlarztpraxis an zwei Nachmittagen in der Woche. In diesem Fall muss er für seine Tätigkeit in der eigenen Wahlarztpraxis eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, da seine Wahlarztpraxis eine eigenständige medizinische Einrichtung ist. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinschaftspraxis würde bei etwaigen Fehlern und Schäden in seiner Wahlarztpraxis nicht greifen.

Rechtsschutzversicherung für Gemeinschaftspraxen

Welche Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung für Gemeinschaftspraxen?

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Schutz bei Streitfällen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Da in einer Gruppenpraxis verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen, sollten Sie diese Versicherung keinesfalls außer Acht lassen. Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen dabei helfen, rechtliche Konflikte zu bewältigen und die finanziellen Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren zu übernehmen.

Eine gute Rechtsschutzversicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Arbeitsrechtsschutz: Schutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, z.B.: wenn ein/e (ehemalige/r) Mitarbeiter/in die Gemeinschaftspraxis verklagt
  • Vertragsrechtsschutz: Unterstützung bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Verträgen, z. B. bei Vertragsverletzungen.
  • Sozialrechtsschutz: Hilfe bei Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern, z. B. bei der Klärung von Abrechnungen oder Honorarfragen.
  • Strafrechtsschutz: Abdeckung von Kosten bei strafrechtlichen Verfahren, wenn ein Vorwurf gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter vorliegt.
  • Verkehrsrechtsschutz: Schutz bei rechtlichen Angelegenheiten im Straßenverkehr, z.B.: wenn Sie auf dem Weg zu einem Patienten in einen Verkehrsunfall geraten.

Folgende Aspekte sollten Sie bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung für Ihre Gemeinschaftspraxis berücksichtigen:

  • Umfang der Absicherung: Stellen Sie sicher, dass die Rechtsschutzversicherung alle relevanten Rechtsbereiche abdeckt, die für Ihre Ordination relevant sind.
  • Versicherte Personen: Klären Sie, welche Personen in Ihrer Gemeinschaftspraxis durch die Versicherung abgedeckt sind. Dazu gehören in der Regel Ärzte, medizinisches Personal etc.
  • Deckungssummen: Achten Sie auf ausreichend hohe Deckungssummen, um auch in komplexen Rechtsfällen finanziell abgesichert zu sein.

Beispiel: Rechtsschutzversicherung für Gemeinschaftspraxis "Ortho-Top"

Dr. M und Dr. H sind angesehene Orthopäden, die gemeinsam die Praxis "Ortho-Top" führen. In dieser Praxis arbeiten aktuell zwei Ordinationsassistentinnen und ein Röntgenassistent. Vor einigen Monaten mussten sie sich bedauerlicherweise aus Kostengründen von einer dritten Ordinationsassistentin trennen.

Kürzlich wurde die Praxis "Ortho-Top" von dieser ehemaligen Mitarbeiterin verklagt, da sie behauptet, ungerechtfertigt gekündigt worden zu sein. In dieser rechtlichen Auseinandersetzung hat sich die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung als äußerst hilfreich erwiesen. Dank dieser Versicherung kann die Gruppenpraxis die entstehenden Anwaltskosten und Gerichtsgebühren decken lassen und sich von erfahrenen Arbeitsrechts-Experten rechtlich beraten lassen.

Praxisausfallversicherung für Gemeinschaftspraxen

Welche Leistungen bietet eine Praxisausfallversicherung für Gemeinschaftspraxen?

Eine Praxisausfallversicherung schützt Ihre Gruppenpraxis gegen unvorhergesehene Ereignisse, die den Praxisbetrieb vorübergehend einschränken könnten.

Ob durch Naturkatastrophen, Feuer oder andere unvorhersehbare Umstände – diese Versicherung hilft, die finanziellen Auswirkungen einer Betriebsunterbrechung zu minimieren.

Die Leistungen einer Praxisausfallversicherung umfassen:

  • Abdeckung der laufenden Kosten: Diese Betriebsunterbrechungsversicherung deckt die laufenden Kosten Ihrer Gemeinschaftspraxis während der Zeit ab, in der die Praxis geschlossen bleibt. Dazu gehören Gehälter, Miete, Betriebskosten, Leasingraten und andere betriebliche Ausgaben.

Bei der Auswahl einer Praxisausfallversicherung für Ihre Gemeinschaftspraxis sollten Sie folgende Aspekte beachten:

  • Versicherungssumme: Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um die laufenden Kosten Ihrer Gruppenpraxis während einer Betriebsunterbrechung abzudecken. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Anpassungen der Versicherungssumme im Laufe der Zeit  z.B.: wenn Sie mehr Mitarbeiter einstellen, neue Geräte anschaffen etc.

Beispiel: Praxisausfallversicherung für Gemeinschaftspraxis "Glasklar"

In der Gruppenpraxis "Glasklar" sind zwei Ärztinnen tätig. Ihre Praxis ist einem Gesundheitszentrum untergebracht.

Eines Tages bricht in diesem Gebäude ein Brand aus und das Gesundheitszentrum muss für einen Monat geschlossen bleiben. Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Gemeinschaftspraxis "Glasklar" finanziell abgesichert und kann während der Schließung weiterhin Gehälter, Mieten und andere betriebliche Ausgaben decken.

Dank der Praxisausfallversicherung können die beiden Ärztinnen den Praxisbetrieb nach der Wiedereröffnung ohne größere finanzielle Einbußen nahtlos wieder aufnehmen.

Praxisversicherung für Gemeinschaftspraxen

Welche Leistungen bietet eine Praxisversicherung für Gemeinschaftspraxen?

Die Praxisversicherung (auch Ordinationsversicherung genannt) bietet Schutz für Ihre Praxisräume, medizinische Geräte und sonstige Einrichtung, wie beispielsweise Ihre Büromöbel.

Die Leistungen einer Ordinationsversicherung umfassen konkret:

  • Schutz für die Praxisräume: Die Versicherung deckt Schäden an den Praxisräumen ab, die durch unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer, Wasserschäden oder Einbruchdiebstahl entstehen könnten. Dadurch sind Ihre Praxisräume und die darin befindliche Einrichtung gut abgesichert.
  • Schutz für medizinische Geräte und Einrichtung: Die Versicherung erstattet die Kosten für Reparatur oder Ersatz von medizinischen Geräten und Einrichtung, die durch versicherte Schäden beschädigt wurden. Dadurch können Sie Ihre medizinische Ausstattung schnell wieder einsatzbereit machen und den Praxisbetrieb nahtlos fortsetzen.

Bei der Auswahl einer Ordinationsversicherung für Ihre Gruppenpraxis sollten Sie folgende Aspekte beachten:

  • Umfang der Versicherung: Klären Sie, welche Risiken die Versicherung abdeckt und ob sie auch für spezielle Gefahren wie Naturkatastrophen oder Vandalismus gilt.
  • Versicherungssumme: Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um im Falle eines Schadens die Kosten für Reparatur oder Ersatz vollständig zu decken.
  • Haftungsbeschränkungen: Informieren Sie sich über mögliche Haftungsbeschränkungen und Selbstbehalte in der Versicherungspolizze. Klären Sie, welche Kosten gegebenenfalls von Ihnen selbst getragen werden müssen und wie hoch diese sind.

Beispiel: Praxisversicherung für Gemeinschaftspraxis "Dento-Fit"

Die neu gegründete Gruppenpraxis "Dento-Fit", bestehend aus drei Zahnärzten, ist stolz auf ihre modern ausgestatteten Praxisräume und hochwertige medizinische Geräte im 1. Wiener Gemeindebezirk. Um sicherzustellen, dass ihre Zahnarztordination optimal geschützt ist, haben sie eine umfassende Ordinationsversicherung abgeschlossen.

1 Monat nach der Eröffnung kommt es zu einem Wasserschaden in einem der Praxisräume, der durch einen undichten Wasserhahn verursacht wurde. Die Ordinationsversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur der beschädigten Räume/Einrichtung und die Trocknung der medizinischen Geräte.

Gemeinschaftspraxis gründen: Finanzierung im Blick

Die meisten Ärze und Ärztinnen, die gemeinsam eine Praxis gründen möchten, verfügen nicht über ausreichend Eigenkapital, um die notwendigen Investitionen allein zu tragen. Daher ist es üblich, eine Praxisfinanzierung in Anspruch zu nehmen, um den Schritt in die Selbstständigkeit erfolgreich zu meistern.

Die Bedeutung einer Praxisfinanzierung für Gemeinschaftspraxen

Eine Praxisfinanzierung ermöglicht es angehenden Ärzten und Ärztinnen, ihre Gemeinschaftspraxis zu finanzieren.

Mit diesem Kredit können notwendige Ausgaben wie die Anschaffung von medizinischen Geräten, die Praxiseinrichtung, Mietkosten und Mitarbeitergehälter gedeckt werden. Insbesondere zu Beginn der Praxisgründung, wenn die Einnahmen noch nicht ausreichen, um alle laufenden Kosten zu decken, bietet eine Praxisfinanzierung eine wertvolle Unterstützung.

Praxisfinanzierung für Gemeinschaftspraxen: Vorteile im Überblick

Ob eine Neugründung oderdie Übernahme einer bestehenden Gemeinschaftspraxis - all diese Schritte erfordern erhebliche Investitionen. Medizinische Geräte allein können mehrere Hunderttausend Euro kosten. Eine Praxisfinanzierung bietet hier verschiedene Vorteile:

  • Vielseitige Finanzierungsmöglichkeiten: Eine Praxisfinanzierung ermöglicht die Abdeckung verschiedenster Ausgaben, darunter:
    • Miete, Kauf oder Umbau der Praxisräumlichkeiten
    • Anschaffung oder Leasing von medizinischen Geräten
    • Einrichtung der Praxis, inklusive Mobiliar
    • Software (z.B. E-Card-System) und Hardware (Computer)
    • Gehälter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Praxisbedarf, wie Desinfektionsmittel und medizinische Verbrauchsmaterialien
  • Eigenkapital schonen: Durch eine Praxisfinanzierung ist es möglich, die gesamte Investition fremdfinanzieren zu lassen. So können vorhandene Eigenmittel für finanzielle Engpässe oder private Investitionen genutzt werden.
  • Steuerliche Vorteile: Die Zinskosten für den Kredit, mit dem die Praxis finanziert wird, können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Worauf Sie bei einer Praxisfinanzierung achten sollten

  • Solider Businessplan: Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Praxisfinanzierung. Der Businessplan sollte relevante Informationen enthalten, wie:
    • Informationen zu Ihrer bisherigen ärztlichen Tätigkeit, einschließlich Lebenslauf, Fachrichtung und Weiterbildungen, um Ihre fachliche Qualifikation hervorzuheben.
    • Angaben zum Standort der Praxis, einschließlich Infrastruktur, Erreichbarkeit und Wettbewerbssituation.
    • Informationen zum medizinischen Angebot, um Ihre Alleinstellungsmerkmale gegenüber anderen Praxen darzulegen.
  • Sicherheiten für die Bank: Die Bank prüft Ihre Kreditwürdigkeit, und auch wenn Ärzte oft als kreditwürdig gelten, können Einkommensschwankungen auftreten. Daher verlangt die Bank in der Regel Sicherheiten, wie:
    • Hypothek auf Ihre Praxisräumlichkeiten, falls Sie Eigentümer sind
    • Praxisausstattung, wie medizinische Geräte, als Sicherheit (Eigentumsvorbehalt der Bank).

Erfolgreiche Gemeinschaftspraxis gründen: Expertenberatung für Ihre Absicherung und Finanzierung

Wenn Sie eine Gemeinschaftspraxis gründen, gibt es viele wichtige Aspekte zu beachten, von der Absicherung durch Versicherungen bis hin zur soliden Finanzierung. Die Experten von benefit stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, dass Sie bei der Gründung Ihrer Gemeinschaftspraxis nichts vergessen.

Mit unserer spezialisierten Beratung für Ärzteversicherungen und Ärztekredite können Sie sicher sein, dass Ihre Gemeinschaftspraxis optimal abgesichert ist. In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam Ihre Anforderungen und erarbeiten eine umfassende Absicherungsstrategie.

Unsere Beratung basiert auf langjähriger Erfahrung und Expertise im Gesundheitssektor. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Ihre Gemeinschaftspraxis von Anfang an auf einer stabilen Grundlage steht.

Vereinbaren Sie noch heute Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit einem unserer Berater.

Sie erreichen uns via Telefon (01 532 56 66-0), via E-Mail (office@benefit.at) oder über unser Kontaktformular (klicken Sie hier!)

© Jacob Lund - stock.adobe.com