
Als selbstständige:r Arzt oder Ärztin führen Sie nicht nur eine Ordination, sondern auch ein Unternehmen. Neben medizinischer Exzellenz ist daher auch betriebswirtschaftliches Know-how gefragt. Besonders im Bereich der Einkommensteuer bietet der Gewinnfreibetrag (GFB) erhebliche Vorteile. Mit gezielten Investitionen – insbesondere in begünstigte Wertpapiere – können Sie jährlich bis zu EUR 46.400,– (inkl. Grundfreibetrag; Stand Mai 2025) steuerfrei stellen.
Gerade für Wahlärzt:innen, Privatordinationen, Gruppenpraxen und andere freiberuflich tätige Mediziner:innen lohnt sich die Beschäftigung mit dem Gewinnfreibetrag als Instrument der Steueroptimierung.
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu. Dazu zählen insbesondere selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte in Österreich, die Einkünfte gemäß § 23 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) erzielen.
Der GFB besteht aus zwei Komponenten:
*investitionsbedingter GFB ohne Grundfreibetrag
Viele Ärzt:innen erzielen durch ihre freiberufliche Tätigkeit Jahresgewinne weit über EUR 33.000,–. Ohne gezielte Nutzung des GFB wird dieser Gewinn voll versteuert – häufig mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent. Mit der richtigen Investitionsstrategie kann ein wesentlicher Teil des Gewinns legal steuerfrei gestellt werden.
Beispiel: Ein:e Wahlarzt:in mit einem Jahresgewinn von 150.000 Euro kann inkl. des Grundfreibetrages etwa EUR 20.160,– steuerfrei stellen.
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommen folgende Investitionen in Frage:
Die meisten Ärzt:innen bevorzugen die Veranlagung in Wertpapiere, da diese flexibler sind, nicht zum laufenden Betrieb gehören müssen und professionell gemanagt werden können.
Als spezialisierter Partner für Ärzt:innen, Heilberufe und Freiberufler:innen bietet benefit consulting gmbh maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung durch den Gewinnfreibetrag:
Durch unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen Kapitalmarktexperten, erhalten Sie Zugang zu hochwertigen Veranlagungen mit niedriger Risikoeinstufung.
Der Gewinnfreibetrag ist ein wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung für selbstständige Ärzt:innen. Wer gezielt investiert, spart nicht nur Steuern, sondern baut auch Vermögen auf. Die rechtzeitige und professionelle Umsetzung ist dabei entscheidend.
Nur, wenn zusätzlich zur Kassenpraxis Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden, etwa durch eine Wahlarztordination oder Nebentätigkeit. Der GFB gilt ausschließlich für Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des EStG.
Ja, jedoch sind sie oft teuer, langfristig gebunden und unterliegen der Abnutzung. Wertpapiere bieten mehr Flexibilität und liquide Rücklagen.
Ohne fristgerechte und konforme Investition entfällt der investitionsbedingte Teil des GFB. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich.