Gewinnfreibetrag 2025 für Ärztinnen und Ärzte

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Steuern optimieren mit System – der Gewinnfreibetrag für Mediziner:innen

Als selbstständige:r Arzt oder Ärztin führen Sie nicht nur eine Ordination, sondern auch ein Unternehmen. Neben medizinischer Exzellenz ist daher auch betriebswirtschaftliches Know-how gefragt. Besonders im Bereich der Einkommensteuer bietet der Gewinnfreibetrag (GFB) erhebliche Vorteile. Mit gezielten Investitionen – insbesondere in begünstigte Wertpapiere – können Sie jährlich bis zu EUR 46.400,– (inkl. Grundfreibetrag; Stand Mai 2025) steuerfrei stellen.

Gerade für Wahlärzt:innen, Privatordinationen, Gruppenpraxen und andere freiberuflich tätige Mediziner:innen lohnt sich die Beschäftigung mit dem Gewinnfreibetrag als Instrument der Steueroptimierung.

 

Was ist der Gewinnfreibetrag und wer kann ihn nutzen?

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu. Dazu zählen insbesondere selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte in Österreich, die Einkünfte gemäß § 23 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) erzielen.

Der GFB besteht aus zwei Komponenten:

  1. Grundfreibetrag
  • Gilt für alle betrieblichen Einkünfte bis zu einem Gewinn von EUR 33.000,–
  • 15 % des Gewinns sind automatisch steuerfrei (max. EUR 4.950,–)
  • Kein Investitionsnachweis erforderlich
  1. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
  • Gilt für Gewinne über EUR 33.000,–, bis zu einem Höchstgewinn von EUR 583.000, —
  • Erfordert eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere
  • Staffelung je nach Höhe des Gewinns

*investitionsbedingter GFB ohne Grundfreibetrag

Warum ist der Gewinnfreibetrag für Ärzt:innen besonders interessant?

Viele Ärzt:innen erzielen durch ihre freiberufliche Tätigkeit Jahresgewinne weit über EUR 33.000,–. Ohne gezielte Nutzung des GFB wird dieser Gewinn voll versteuert – häufig mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent. Mit der richtigen Investitionsstrategie kann ein wesentlicher Teil des Gewinns legal steuerfrei gestellt werden.

Beispiel: Ein:e Wahlarzt:in mit einem Jahresgewinn von 150.000 Euro kann inkl. des Grundfreibetrages etwa EUR 20.160,– steuerfrei stellen.

Welche Investitionen sind für den Gewinnfreibetrag zulässig?

Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommen folgende Investitionen in Frage:

Wertpapiere
  • Müssen auf der jährlich veröffentlichten BMF-Liste begünstigter Veranlagungen stehen
  • Mindestlaufzeit von vier Jahren
  • Keine Rückkaufvereinbarung oder Kapitalgarantie
  • Eignen sich besonders für Ärzt:innen mit stabilen Gewinnen
Alternative: Anlage in körperliche Wirtschaftsgüter
  • Investitionen in medizinische Geräte oder Einrichtung
  • Häufig mit höheren Anschaffungskosten und langfristiger Nutzung verbunden

Die meisten Ärzt:innen bevorzugen die Veranlagung in Wertpapiere, da diese flexibler sind, nicht zum laufenden Betrieb gehören müssen und professionell gemanagt werden können.

Fristen und Formalitäten
  • Die Investition in begünstigte Wertpapiere muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen
  • Die Papiere müssen auf den Namen des Steuerpflichtigen lauten und mindestens vier Jahre im Besitz bleiben
  • Bei vorzeitiger Veräußerung entfällt der Gewinnfreibetrag rückwirkend

 

So unterstützt benefit consulting gmbh Ärzt:innen beim Gewinnfreibetrag

Als spezialisierter Partner für Ärzt:innen, Heilberufe und Freiberufler:innen bietet benefit consulting gmbh maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung durch den Gewinnfreibetrag:

  • Analyse Ihrer Gewinnsituation
  • Auswahl geprüfter, GFB-konformer Wertpapierveranlagungen
  • Beratung in Kooperation mit Ihrem Steuerberater
  • Unterstützung bei der Portfolio-Zusammenstellung und Nachweisführung
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen oder Rückfragen durch das Finanzamt

Durch unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen Kapitalmarktexperten, erhalten Sie Zugang zu hochwertigen Veranlagungen mit niedriger Risikoeinstufung.

Fazit: Nutzen Sie als Ärztin oder Arzt Ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Der Gewinnfreibetrag ist ein wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung für selbstständige Ärzt:innen. Wer gezielt investiert, spart nicht nur Steuern, sondern baut auch Vermögen auf. Die rechtzeitige und professionelle Umsetzung ist dabei entscheidend.

Typische Fragen von Ärzt:innen zum GFB

Gilt der Gewinnfreibetrag auch für Kassenärzt:innen?

Nur, wenn zusätzlich zur Kassenpraxis Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt werden, etwa durch eine Wahlarztordination oder Nebentätigkeit. Der GFB gilt ausschließlich für Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des EStG.

Können auch medizinische Geräte zur GFB-Nutzung eingesetzt werden?

Ja, jedoch sind sie oft teuer, langfristig gebunden und unterliegen der Abnutzung. Wertpapiere bieten mehr Flexibilität und liquide Rücklagen.

Was passiert bei falscher oder verspäteter Investition?

Ohne fristgerechte und konforme Investition entfällt der investitionsbedingte Teil des GFB. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich.

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